Voraussetzung, Prämie und Handel
Der Besitz von rein batteriebetriebenen Autos und zugelassenen Elektromotorrädern/Rollern wird durch die THG-Prämie immer attraktiver. Ab 2022 profitieren auch private Verbraucher von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Warum gibt es die THG-Quote?
Mineralölkonzerne (wie z.B. Aral) tragen durch fossile Kraftstoffe zu hohen CO2-Emissionen bei. Als gesetzliche Maßnahme zum Klimaschutz wurde die THG-Quote eingeführt, die den Ausstoß von Treibhausgase im Verkehrssektor regulieren und gleichzeitig erneuerbare Energien fördern soll. Die Quote ist prozentual festgelegt und steigt jährlich an. Für das Jahr 2023 wurden 6 Prozent vereinbart. Das bedeutet, dass Unternehmen, die klimaschädliche Kraftstoffe auf den Markt bringen, gesetzlich verpflichtet sind ihre Emissionen im Jahr 2023 um 6% zu senken. Bei Nichterfüllung dieser Quote sind hohe Strafzahlungen zu leisten.
Um diese zu kompensieren, können die Mineralölkonzerne neben der Reduktion ihrer Emissionen am Quotenhandel teilnehmen und ihre CO2-Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten ausgleichen.
Der Handel mit der THG-Quote ist sehr begehrt, da diese bis 2023 auf 25% erhöht werden soll und die Nachfrage nach Zertifikaten entsprechend stark steigen wird.
Was ist die THG-Prämie?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können die Emissionszertifikate (THG-Quote) ihrer Elektrofahrzeuge an die Kraftstoffhersteller verkaufen. Die THG-Prämie ist dabei der Erlös, der beim Verkauf der Quote durch den THG-Händler ausbezahlt wird.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Die Höhe der THG-Prämie kann sehr variieren und hängt vom jeweiligen Markt ab. Sie beträgt je nach E-Fahrzeug und Anbieter zwischen 250 und 400 Euro, ist für Privatpersonen steuerfrei und kann jährlich beantragt werden. Allerdings gibt es einige Faktoren, die Höhe der Prämie beeinflussen. (siehe „Was ist bei der Auswahl des Dienstleisters zu beachten?“)
Welche Fahrzeuge erhalten die THG-Prämie?
Grundvoraussetzung für den Erhalt der Prämie ist die Zulassung eines Elektroautos, -motorrads oder -rollers. Neue und bereits zugelassene Elektrofahrzeuge können gleichberechtigt am Zertifikatehandel teilnehmen. Auch Nutzer von Leasingfahrzeugen können eine THG-Prämie beantragen, sofern sie Halter des Elektrofahrzeugs sind. Hybrid-, Plug-in-Hybrid-, Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge sind vom THG-Zertifikatehandel ausgeschlossen.
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?
Der Verkauf der THG-Quoten an die Kraftstoffhersteller gestaltet sich für die Verbraucher einfach, da die Abwicklung über externe Anbieter erfolgt und kein direkter Kontakt erforderlich ist.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines batterieelektrischen Fahrzeugs registriert sich der Verbraucher bei seinem Energieversorger oder einem für die Anrechnung der THG-Quote spezialisierten Unternehmen. Dabei ist die tatsächliche Nutzung des Elektrofahrzeugs keine Voraussetzung.
Die externen Dienstleister leiten die Anträge gesammelt an das Umweltbundesamt (UBA) weiter, welches sie prüft und Zertifikate über die eingesparte Emission ausstellt. Anschließend werden die Zertifikate an die Mineralölkonzerne verkauft und der Erlös in Form einer Prämie an die Verbraucher weitergegeben.
Die Höhe des Bonus variiert in Abhängigkeit eines aktuellen Schätzwerts des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem möglichen Abzug von Provisionen für die Dienstleister.
Was ist bei der Auswahl des Dienstleisters zu beachten?
Die Möglichkeit für Privatpersonen von der THG-Quote zu profitieren, hat zu einem Wachstum des Dienstleistungsmarktes geführt. Die Gestaltung der Prämie ist unterschiedlich. Bezieht der Verbraucher z.B. bereits Strom von dem Dienstleister, kann dies von Vorteil sein. Darüber hinaus können die Dienstleister selbst bestimmen, ob und in welcher Höhe eine Prämie erhoben wird. Bekannten Anbieter von Zertifikaten sind THG-Experten.de, Instadrive, emobility.energy und viele weitere.
Weiterhin wird bei der Prämienzahlung zwischen einer flexiblen und einer fixen Option unterschieden. Bei der flexiblen Variante hängt die Höhe der Prämie von den aktuellen Quotenpreisen ab. Die Festpreisvariante gewährleistet dem Verbraucher eine feste, im Voraus festgelegte, Prämiensumme.